Sie sind hier: Online-Shop
Zurück zu: Startseite
Weiter zu: XP DEUS II XP XTREM Hunter XTR-115 Tiefensuchgerät XP DEUS ORX XP DEUS Spulen + Zubehör Spulen + Zubeöhr Detektor "Unterwasser" Pinpointer Rucksack Grabungstasche Grabungswerkzeuge Fachliteratur Occasion- und Vorführgeräte Kurse Goldnuggets & Waschgold Goldwaschen
Allgemein: Impressum Datenschutz
Einkaufen: Warenkorb anzeigen Zur Kasse gehen Mein Konto

Suchen nach:

In Ihrem Warenkorb: 0 Artikel, 0,00 CHF

Online-Shop

XP DEUS II XP DEUS XP ORX Fundtasche

Scuba Detektor "Unterwasser " XP DEUS Zubehöhr XP Goldmaxx Zubehöhr

Pin Pointer Grabungswerkzeug + Zubehör XP-Rucksack Fachliteratur

Occasion Geräte Kurse Goldwaschen Goldnuggets


Rechtliche Bestimmungen


Der Einsatz eines Metalldetektors in der Schweiz ist bewilligungspflichtig.

In der Schweiz ist die Prospektion kantonal geregelt und es gibt Gesetze, mit denen Sie sich vor dem Gebrauch eines Metalldetektors vertraut machen sollten.

Fundmeldungen: In der Schweiz ist der Umgang mit archäologischen Funden in der Gesetzgebung des Bundes und der Kantone geregelt. Grundlage bildet insbesondere Art. 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB vom 10. Dezember 1907).

Schweizerisches Zivilgesetzbuch: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#a724

archäologie.ch: https://www.archaeologie.ch/fachstellen.php

Metalldetektoren Archäologie & Prospektion



Für weitere Auskünfte und Beratungen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.


Romano Agola
Chemin du Crêt 15
1454 L'Auberson
Tel. +41(0)79 302 00 84
r.agola@bluewin.ch


© designed & created by Romano Agola


Impressum


Ihr Partner für Webdesign und Hosting
by oliver nagel

NÄG-COMPUTER.COM